Mrbean
Beiträge: 1 Geboren: 1972 (m)
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Verfasst am: 03.03.2010, 15:50 Titel: Höhe der Einspeisung nachprüfbar? |
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Hallo,
wir wohnen im Norden von Deutschland.
ich habe eine Ackerfläche an einen Windkraftbetreiber (RWE) verpachtet.
Im Nutzungsvertrag steht, dass der Betreiber mir jährlich eine Mindestsumme zahlt und darüber hinaus eine Umsatzbeteiligung.
Im ersten Jahr hat alles gut geklappt.
2009 ist das Windrad gut gelaufen, nur alles andere macht mich mißtrauisch.
Die garantierte Summe für 09 wurde Anfang 2010 pünktlich überwiesen - nur die Abrechnung ließ aber auf sich warten.
Ich habe telefonisch erinnert - und dann vier Wochen gewartet. Dann habe ich schriftlich erinnert.
Schließlich kam die Abrechnung. Der Betreiber (RWE) behauptet, der Abnehmer (Edis), hätte 2009 erheblich weniger Strom gekauft als 2008. - Wie kann ich diese Behauptung überprüfen?
Es soll also bei der garantierten Mindestsumme bleiben.
Ich hab mich heute durch edis telefoniert. Schwierig in diesem Riesenkonzern den Zuständigen zu erreichen.
Eine Mitarbeiterin will in den nächsten Tagen recherchieren.
Lange Rede kurzer Sinn: weiß hier jemand, ob ich mich an die Edis wenden kann, mit der Frage, wieviele Kilowattstunden eingespeist worden sind? - Oder fällt das unter den Datenschutz?
Dann würde ich einen Anwalt einschalten.
Grüße
Mrbean
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Leket
Beiträge: 1 Geboren: 1963 (m) Wohnort: Deutschland
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