Wind Gast
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Verfasst am: 26.08.2009, 10:53 Titel: Petition an den Deutschen Bundestag |
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Hallo,
folgende Petition befindet sich in der Mitzeichnung:
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das EEG 2009 dahingehend abgeändert wird, das die rechtswidrige Bevorzugung von Solarstrom nach §33 Satz 2 aufgehoben wird.
Begründung
Die Vergütung von selbst erzeugtem und selbst genutztem Solarstrom verstößt gegen das Grundgesetz Artikel 3 Satz 1 und stellt zusätzlich einen massiven Eingriff in die Wirfschaftsfreiheit dar, da die Betreiber von PV-Anlagen gegenüber den Betreibern aller anderen Energieformen im Sinne des EEG 2009 durch die Zahlung einer Vergütung für selbstgenutzten Solarstrom bevorzugt werden. So erhält der Betreiber einer PV-Anlage für eine Kilowattstunde PV-Strom bei einem Durchschnittseinkaufsstrompreis von 22,66 €Cent insgesamt 47,67 €Cent vergütet, da er den Strom nicht mehr vom Energieversorger kaufen muss. Damit fällt der Ertrag um 4,66 €Cent höher aus als in § 33 Satz 1.1 festgeschrieben ist. Dieses stellt eine zusätzliche versteckte Subvention dar, die bei jeder Strompreiserhöhung durch die Energieversorger automatisch mitwächst. Dieser Zustand muss umgehend abgestellt werden.
Diese Petition kann unter https://epetitionen.bundestag.de/index.php mitgezeichnet werden. Die Petition ist unter "Alternative Energiequellen - Aufhebung der Bevorzugung von Solarstrom" zu finden. Die Mitzeichnungsfrist endet am 01.09.2009.
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